Produktsicherheitsverordnung: Was Sie jetzt wissen müssen

Am 13. Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, kurz GPSR) in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG. Die neue EU-weite Verordnung birgt grundlegende Änderungen, von denen besonders Hersteller, Händler und Betreiber von Online-Shops betroffen sind.

Für Online-Händler bedeutet dies hauptsächlich erweiterte Informations- und Sorgfaltspflichten. Es sind gezielte Anpassungen notwendig, um die neuen Vorschriften einhalten zu können. Das fängt bei der Kennzeichnung jedes einzelnen Produkts an und geht bis zur regelmäßigen Überprüfung von Sicherheitsanforderungen. Lesen Sie hier, was die GPSR konkret regelt, wen sie betrifft und welche Maßnahmen jetzt erforderlich sind, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Inhalt:

Inhalt der General Product Safety Regulation (GPSR)

Die Produktsicherheitsverordnung, offiziell Verordnung (EU) 2023/988, gibt klare Anforderungen an die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten vor, die in der EU verkauft werden. Es sind verschiedene Produkte betroffen. Eine grundsätzliche Ausnahme bilden Waren, die explizit für gewerbliche Zwecke vorgesehen sind. Ziel ist es, Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und zudem den Binnenmarkt zu stärken.

Die GPSR geht mit folgenden Anforderungen einher:

  • Produkte dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie sicher sind. Kriterien wie technische Eigenschaften, Verpackung und Wechselwirkungen fließen in die Bewertung ein.
  • Unternehmen müssen detaillierte Informationen zur Lieferkette bereitstellen, um problematische Produkte schnell zurückrufen zu können.

Die Verordnung (EU) 2023/988 fordert Warnhinweise, Sicherheitsinformationen und eine regelmäßig aktualisierte Risikoanalyse durch die Hersteller.

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Warum die Produktsicherheitsverordnung entscheidend ist

Die General Product Safety Regulation (GPSR) wurde am 12. Juni 2023 verabschiedet, um die Verbraucher in der Europäischen Union deutlich besser zu schützen. In diesem Zusammenhang wurden umfassende Sicherheitsanforderungen definiert. Sie sollen gewährleisten, dass nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden.

Ein weiterer zentraler Zweck der GPSR ist die Stärkung des Binnenmarktes. Einheitliche und verbindliche Regelungen sollen Handelshemmnisse abbauen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen innerhalb der EU schaffen.

Ferner zielt die Verordnung auch darauf ab, Risiken durch unsichere Produkte effektiv zu vermeiden. In diesem Zusammenhang werden auch erweiterte Rückverfolgbarkeitsanforderungen und präventive Maßnahmen, wie Risikoanalysen und Sicherheitsprüfungen, erforderlich. So können gefährliche Produkte frühzeitig identifiziert und rechtzeitig vom Markt genommen werden.

Geltungsbereich: Wer ist von der Produktsicherheitsverordnung betroffen?

Die Verordnung (EU) 2023/988 gilt für verschiedene Markt-Akteure und Produkte, die sich an Verbraucher richten. Das Bestreben ist es, klare Standards für die Produktsicherheit innerhalb der Europäischen Union zu schaffen.

Von der GPSR betroffene Akteure

Von der Produktsicherheitsverordnung betroffen sind alle Akteure entlang der Lieferkette, darunter:

  1. Hersteller, die Produkte designen, produzieren und in Verkehr bringen.
  2. Händler, die Produkte an Verbraucher vertreiben.
  3. Importeure, die Waren aus Drittländern in die EU einführen.
  4. Online-Marktplätze, die als Plattformen für den Verkauf von Verbraucherprodukten gelten.
  5. Fulfillment-Dienstleister, die Produkte lagern, verpacken und versenden.

Von der GPSR betroffene Produkte

Die Produktsicherheitsverordnung umfasst neue, gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Verbraucherprodukte. Es ist dabei unerheblich, ob diese entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellt werden. Wichtig ist, dass sie voraussichtlich von Verbrauchern genutzt werden. Es kann sich auch um B2B-Produkte handeln, die schlussendlich bei den Verbrauchern landen, wie zum Beispiel Werbematerialien.

Achtung: Einige Produktkategorien fallen nicht in den Geltungsbereich der Produktsicherheitsverordnung, da für sie bereits spezifische Regelungen existieren. Beispiele hierfür sind:

  • Arzneimittel
  • Lebens- und Futtermittel
  • Pflanzenschutzmittel
  • Antiquitäten
  • Beförderungsmittel, die nicht von Verbrauchern selbst bedient werden

Produktsicherheitsverordnung: Pflichten für Hersteller

Hersteller tragen eine entscheidende Verantwortung für die Einhaltung der Produktsicherheitsverordnung. Zu ihren zentralen Pflichten gehören:

  • Durchführung einer Risikoanalyse: Für jedes Produkt muss eine umfassende Risikoanalyse erstellt werden, die potenzielle Gefahren bewertet. Diese Analyse muss regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden, besonders bei Produktänderungen.
  • Aufbewahrung technischer Daten: Technische Unterlagen, die wesentliche Eigenschaften und Sicherheitsbewertungen eines Produkts enthalten, müssen mindestens 10 Jahre aufgehoben werden.
  • Kennzeichnungspflichten: Hersteller müssen auf ihren Produkten oder deren Verpackungen klar sichtbar folgende Informationen anbringen: Name, Anschrift und Identifikationsnummern (etwa Modell- oder Seriennummern). Das erlaubt eine eindeutige Zuordnung.
  • Meldepflichten: Tritt durch das Produkt ein Unfall oder ein Sicherheitsproblem auf, dann muss der Hersteller sofort die zuständigen Behörden informieren.
  • Rückverfolgbarkeit und Rückruf: Hersteller müssen Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit einführen. So können sie jederzeit problematische Produkte identifizieren und zurückrufen. Dies gilt insbesondere für Produkte, die ein ernstes Risiko für Verbraucher darstellen.

General Product Safety Regulation (GPSR): Pflichten für Shop-Betreiber

Auch Händler im E-Commerce müssen nun in Aktion treten, um die Produktsicherheitsverordnung umzusetzen. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Informationspflichten: Sie müssen sicherstellen, dass die Angaben zu Herstellern und Produkten gut sichtbar und eindeutig in jedem Angebot bereitgestellt werden. Dazu gehören der Name des Herstellers, seine Kontaktinformationen sowie spezifische Produktdetails wie Modellnummern und Sicherheitsinformationen.
  • Prüfungspflichten: Shop-Betreiber sind verpflichtet, die Angaben von Herstellern und Importeuren zu prüfen. Produkte dürfen nur verkauft werden, wenn diese vollständig und korrekt vorliegen.
  • Lagerung und Transport: Die korrekte Lagerung und der sichere Transport von Produkten gehören ebenfalls zu den Pflichten der Händler, um Gefahren während des Vertriebs auszuschließen.
  • Maßnahmen bei unsicheren Produkten: Wird ein unsicheres Produkt identifiziert, sind Shop-Betreiber dazu verpflichtet, umgehend Korrekturmaßnahmen einzuleiten, einschließlich eines Rückrufs. Zudem müssen sie die zuständigen Behörden und betroffene Verbraucher informieren.

Was müssen insbesondere Möbelhändler in puncto GPSR beachten?

Auch für Möbelhändler bringt die Produktsicherheitsverordnung spezifische Anforderungen mit sich, da Möbel in vielen Fällen direkt von Verbrauchern genutzt werden und somit unter die Verordnung fallen.

Durch die Einhaltung dieser Anforderungen sichern Möbelhändler nicht nur die Konformität mit der GPSR, sondern stärken auch das Vertrauen ihrer Kunden in die Sicherheit und Qualität der angebotenen Produkte.

Produktsicherheit gewährleisten

Möbel dürfen nur dann verkauft werden, wenn sie den Sicherheitsstandards entsprechen. Das bedeutet, dass mögliche Gefahren wie scharfe Kanten, wackelige Konstruktionen oder schädliche Materialien bedacht werden müssen. Eine gründliche Risikoanalyse ist erforderlich, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Kennzeichnungspflichten erfüllen

Jedes Möbelstück muss eindeutig gekennzeichnet sein. Dazu gehören der Name des Herstellers, seine Adresse, Kontaktinformationen sowie Modell- oder Seriennummern. Diese Angaben sollten gut sichtbar angebracht werden, nur so können die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung eingehalten werden.

Warnhinweise bereitstellen

Wenn Möbel ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten – zum Beispiel durch die Gefahr des Umkippens bei hohen Schränken – sind klare Warnhinweise nötig. Diese sollten leicht verständlich sein und in der Amtssprache des Verkaufslandes bereitgestellt werden. Denn nur so können Nutzer sie ohne Probleme nachvollziehen.

Nachweise zur Materialzusammensetzung

Händler müssen sicherstellen, dass die verwendeten Materialien ihrer Möbel den Sicherheitsstandards der EU entsprechen. Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung von Formaldehyd-Grenzwerten in Holzprodukten sowie die Prüfung von Lacken und Beschichtungen auf mögliche Schadstoffe.

Rückverfolgbarkeit sichern

Um im Fall von Sicherheitsmängeln schnell handeln zu können, muss jedes Möbelstück entlang der gesamten Lieferkette lückenlos dokumentiert sein. Diese Rückverfolgbarkeit ermöglicht es, betroffene Produkte schnell zurückzurufen und Sicherheitsrisiken zu minimieren.

Verantwortung bei Importmöbeln

Wer Möbel aus Ländern außerhalb der EU importiert, trägt eine besondere Verantwortung. Händler müssen sicherstellen, dass diese Produkte den EU-Vorschriften entsprechen, auch wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist. Eine sorgfältige Prüfung auf Konformität ist hier unverzichtbar, um mögliche Probleme zu vermeiden.

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Was droht bei Verstößen gegen die Produktsicherheitsverordnung?

Die Einhaltung der GPSR ist für Unternehmen nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch essenziell, um gravierende Folgen zu vermeiden. Denn bei Verstößen drohen Konsequenzen. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, wirksame, verhältnismäßige, aber abschreckende Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich Akteure nicht an die Produktsicherheitsverordnung halten. Dazu gehören:

  • Rückrufe und Verkaufsstopps: Unsichere Produkte dürfen nicht auf dem Markt bleiben. Unternehmen müssen solche Produkte zurückrufen und die betroffenen Verbraucher informieren. Dabei müssen sie Optionen wie Reparatur, Ersatz oder Erstattung anbieten.
  • Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen: Verstöße können durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt werden. Solche Schritte bringen nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch mögliche gerichtliche Verfahren mit sich.
  • Schäden am Unternehmensimage: Bekannt gewordene Verstöße oder Rückrufaktionen können das Vertrauen der Kunden nachhaltig schädigen. Die Folge: ein beschädigter Ruf, der sich langfristig negativ auf den Erfolg des Unternehmens auswirken kann.

Um solche Risiken zu vermeiden, ist es für Unternehmen unerlässlich, die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung konsequent umzusetzen.

Die GPSR im Fokus: Was Sie jetzt unternehmen müssen!

Die Produktsicherheitsverordnung stellt eine grundlegende Neuerung für den Handel mit Verbraucherprodukten dar. Sie stärkt den Schutz der Verbraucher und liefert klare Vorgaben für die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit von Produkten im Online-Handel und darüber hinaus.

Für Händler und Hersteller bedeutet dies: Die neuen Anforderungen rechtzeitig umzusetzen ist entscheidend, um Sanktionen, Reputationsschäden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Besonders wichtig ist die Vorbereitung auf den Stichtag, den 13. Dezember 2024, wenn die GPSR vollumfänglich in Kraft tritt.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um interne Prozesse zu überprüfen, Ihre Produkte gemäß den neuen Vorgaben zu kennzeichnen und eine Strategie für die Risikoanalyse sowie die Dokumentation zu entwickeln.

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